In Anlehnung an die Cochemer Praxis bei Eltern in Trennungs- und Scheidungssituationen wurde ein Arbeitskreis im Landkreis Fürstenfeldbruck ins Leben gerufen. So wurde in monatlichen Treffen eine gemeinsame Vorgehensweise erarbeitet und zum 01.01.2008 erfolgte der Startschuss für das Fürstenfeldbrucker Modell.
In diesem Arbeitskreis arbeiten verschiedene Professionen zusammen, um Familien im Trennungs- und Scheidungsprozess zu unterstützen. Im Arbeitskreis sind das Familiengericht, das Amt für Jugend und Familie, Rechtsanwälte, Beratungsstellen für Eltern, Kinder und Jugendliche, die Beratungsstelle für Ehe, Familie und Lebensberatung, Sachverständige, Begleiteter Umgang, Frauenhaus, Frauennotruf, Verfahrensbeistände und Umgangspfleger vertreten. Der Arbeitskreis „Fürstenfeldbrucker Modell“ hat zum Ziel in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten die Eltern in Ihrer Verantwortung zu stärken, um schnell und effektiv eine gute Lösung für die Kinder zu finden. Den Eltern soll die eigenständige Verantwortung für ihre Kinder erhalten bleiben um somit eine gesunde Entwicklung der Kinder zu unterstützen. Im Trennungs- und Scheidungsprozess soll so früh wie möglich den Kindern und den Eltern Beratung und Unterstützung der verschiedenen Professionen angeboten werden.
Der Arbeitskreis versteht sich als offenes Angebot an alle bei Trennung und Scheidung im Landkreis Fürstenfeldbruck beteiligten Professionen. In den Treffen
findet ein fachlicher Austausch statt, um die gegenseitige Akzeptanz der unterschiedlichen Berufsgruppen zu erhöhen und das Verständnis für die jeweiligen Aufgabengebiete zu verbessern
wird durch die Vernetzung der Beteiligten die Informationsweitergabe von speziellen Hilfsangeboten erleichtert
werden gemeinsame Standards im Trennungs- und Scheidungsprozess und Verfahren in Kindschaftssachen erarbeitet
wird das eigenen Handeln hinterfragt und dahingehend optimiert, die Eltern in der Wahrnehmung ihrer Verantwortung bestmöglich zu unterstützen.
Die Treffen des Arbeitskreises finden momentan ca. alle zwei Monate auf Einladung des Amtes für Jugend und Familie überwiegend im Landratsamt statt.
Im Rahmen des Arbeitskreises werden keine Fälle besprochen. Er wendet sich auch nicht an betroffene Personen sondern ist ausschließlich ein Angebot für Fachkräfte.
Zur Klärung des Sachverhalts im Trennungs- und Scheidungsprozess kann auch ein Verfahren vor dem Familiengericht stattfinden. In diesem Verfahren werden vor allem Kindschaftssachen verhandelt, also die elterliche Sorge, das Umgangsrecht, die Herausgabe des Kindes und die Einrichtung einer Vormundschaft oder Pflegschaft für das Kind.